Gebäudeklassen und Ihre Rolle beim Thema Brandschutz
Beim Bau eines neuen Gebäudes sind viele wichtige Themen zu beachten. Eines dieser Themen ist der Brandschutz. Um diesen zu gewährleisten und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, gilt es stets die Merkmale der unterschiedlichen Gebäudeklassen zu beachten. Welche es gibt und was Sie bedeuten haben wir für Sie zusammengefasst.
Welche Gebäudeklassen gibt es?
Was heißt Gebäudeklasse 1?
Der Kategorie 1a werden freistehende Gebäude zugeordnet, deren Höhe sieben Meter nicht überschreitet. Außerdem dürfen diese lediglich über 2 Nutzungseinheiten mit einer maximalen Gesamtfläche von 400 m² verfügen.
In der Kategorie 1b finden Sie freistehende und land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude.
Was heißt Gebäudeklasse 2?
Welche Gebäudeklasse ist ein Einfamilienhaus?
Betrachten Sie das klassische freistehende Einfamilienhaus, so ist dieses mit großer Wahrscheinlichkeit der Kategorie 1a zuzuordnen. Bei der Einordnung ist allerdings genauestens auf die tatsächliche Höhe und Flächengröße zu achten. Werden die Größenbeschränkungen überschritten, so befinden Sie sich bei der Betrachtung eine der Größenklasse 3 bis 5.
Neben dem freistehenden Objekt gehören auch Reihenhäuser und Doppelhaushälften mit lediglich einer Wohneinheit zu den Einfamilienhäusern. Diese sind in der Klassifizierung der Kategorie 2 zuzuordnen. Allerdings sind auch hier die Größenbeschränkungen der Kategorie 1a zu prüfen. Überschreitet das Gebäude diese, wird es automatisch einer der Größenklassen 3 bis 5 zugeordnet.
Welchen Einfluss hat die Gebäudeklasse auf den Brandschutz?
Die Klassifizierung der Gebäudeklassen ist ausschlaggebend für die Brandschutzbestimmungen. Grundsätzlich erhöhen sich mit steigender Gebäudeklasse auch die Anforderungen an den Brandschutz. In den Klassen 1 bis 3 werden lediglich „feuerhemmende“ Materialien für stützende Bauteile gefordert. Diese sollten im Brandfall 30 Minuten lang tragfähig bleiben. In der Gebäudeklasse 4 werden schon „hochfeuerhemmde“ Bauteile mit einer Tragfähigkeit von mindestens 60 Minuten gefordert. In der höchsten Klasse 5 müssen die „feuerbeständige“ Teile verbaut sein. Diese müssen mindestens 90 Minuten Tragfähigkeit garantieren.
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