Gebäudeklassen und Ihre Rolle beim Thema Brandschutz

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Beim Bau eines neuen Gebäudes sind viele wichtige Themen zu beachten. Eines dieser Themen ist der Brandschutz. Um diesen zu gewährleisten und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, gilt es stets die Merkmale der unterschiedlichen Gebäudeklassen zu beachten. Welche es gibt und was Sie bedeuten haben wir für Sie zusammengefasst.

Welche Gebäudeklassen gibt es?

Die Musterbauordnung aus dem Jahr 2002 wurde im Jahr 2016 überarbeitet. Damit einhergehend wurden die Gebäudeklassen bundesweit neu definiert. Unterteilt werden sie seit dem in die Gebäudeklassen 1 bis 5. Mit Ausnahme von Nordrheinwestfalen haben sämtliche Bundesländer diese in Ihre jeweilige Landesbauordnung übernommen. Die Klassifizierung hängt dabei von der Gebäudehöhe sowie der Anzahl und Größe der vorhandenen Nutzungseinheiten ab.

Was heißt Gebäudeklasse 1?

Die Gebäudeklasse 1 umfasst ausschließlich freistehende Gebäude und wird nochmal in die Unterkategorien a und b unterteilt.
Der Kategorie 1a werden freistehende Gebäude zugeordnet, deren Höhe sieben Meter nicht überschreitet. Außerdem dürfen diese lediglich über 2 Nutzungseinheiten mit einer maximalen Gesamtfläche von 400 m² verfügen.
In der Kategorie 1b finden Sie freistehende und land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude.

Was heißt Gebäudeklasse 2?

Die Gebäude der Klasse 2 unterliegen in Bezug auf die Höhe sowie die Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten den gleichen Kriterien wie die Gebäude der Klasse 1a. Im Gegensatz zur Klasse 1a handelt es sich allerdings um nicht freistehende Gebäude.

Welche Gebäudeklasse ist ein Einfamilienhaus?

Betrachten Sie das klassische freistehende Einfamilienhaus, so ist dieses mit großer Wahrscheinlichkeit der Kategorie 1a zuzuordnen. Bei der Einordnung ist allerdings genauestens auf die tatsächliche Höhe und Flächengröße zu achten. Werden die Größenbeschränkungen überschritten, so befinden Sie sich bei der Betrachtung eine der Größenklasse 3 bis 5.

Neben dem freistehenden Objekt gehören auch Reihenhäuser und Doppelhaushälften mit lediglich einer Wohneinheit zu den Einfamilienhäusern. Diese sind in der Klassifizierung der Kategorie 2 zuzuordnen. Allerdings sind auch hier die Größenbeschränkungen der Kategorie 1a zu prüfen. Überschreitet das Gebäude diese, wird es automatisch einer der Größenklassen 3 bis 5 zugeordnet.

Welchen Einfluss hat die Gebäudeklasse auf den Brandschutz?

Die Klassifizierung der Gebäudeklassen ist ausschlaggebend für die Brandschutzbestimmungen. Grundsätzlich erhöhen sich mit steigender Gebäudeklasse auch die Anforderungen an den Brandschutz. In den Klassen 1 bis 3 werden lediglich „feuerhemmende“ Materialien für stützende Bauteile gefordert. Diese sollten im Brandfall 30 Minuten lang tragfähig bleiben. In der Gebäudeklasse 4 werden schon „hochfeuerhemmde“ Bauteile mit einer Tragfähigkeit von mindestens 60 Minuten gefordert. In der höchsten Klasse 5 müssen die „feuerbeständige“ Teile verbaut sein. Diese müssen mindestens 90 Minuten Tragfähigkeit garantieren.

Falls sie mehr über das Thema Bauen erfahren möchten und was es dabei zu beachten gilt, dann sollten Sie einen Blick auf meine Homepage werfen. Hier finden Sie viele weitere interessante Informationen. 

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