Was kostet ein Architekt – Mit welchen Preisen & Kosten Sie rechnen müssen, erfahren Sie hier!

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Wer ein Einfamilienhaus errichten möchte, kommt  nur in wenigen Fällen ohne die Hilfe eines  Architekten aus. Das dafür fällige Honorar ist ein wichtiger Teil der anfallenden Baukosten. Dieses Honorar berechnet sich nicht willkürlich. Verschiedene Faktoren beeinflussen hier die Gesamthöhe des zu entrichtenden Honorars. Wichtig sind hier vor allem der zeitliche Aufwand und der Umfang aller zu erbringenden Leistungen. Wie sich das Honorar genau berechnet, erfahren Sie hier.

Das kostet ein Architekt – Davon ist die Honorarhöhe abhängig

Wie kann man die Architekt Kosten kalkulieren? Das Honorar eines Architekten wird keineswegs wahllos oder einfach nach Augenmaß bestimmt. Es gibt hier ganz eindeutige Regelungen und Pauschalsätze, die in der HOAI festgelegt sind. HOAI steht für Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Die Anwendung der sogenannten HOAI basiert dabei auch nicht auf Freiwilligkeit. Es handelt sich hier um eine rechtsverbindliche Anordnung, die sich auf alle Bauprojekte im Inland bezieht. Jeder Architekt und jeder Ingenieur muss nach diesem System abrechnen. Dies sorgt vor allem für Transparenz und Sicherheit.

Die HOAI regelt die Architekt Kosten vor allem mittels Preistafeln. Hier kann somit genau abgelesen werden, für welche Leistungen, welche Honorarhöhen zu entrichten sind. Üblicherweise wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer eine schriftliche Vereinbarung bezüglich der zu erbringenden Leistungen und den damit verbundenen Architekt Kosten getroffen. Für Grundleistungen gilt stets ein Basishonorarsatz, welcher auch dann gilt, wenn dies nicht schriftlich fixiert wurde. Zudem bestehen innerhalb der HOAI Honorarzonen und Leistungsbilder, die dazu dienen bestimmte Arbeiten einem spezifischen Leistungsbereich zuzuordnen.

Leistungsbilder unterteilen sich dabei in Grundleistungen und besondere Leistungen. Nicht jede besondere Leistung ist in der Honorarordnung zu finden, bzw. einzeln aufgelistet. Individuelle Absprachen und Vereinbarungen können daher durchaus zur Anwendung kommen.

Trotz der festen Vorgaben innerhalb der HOAI berechnet nicht jeder Architekt nach denselben Honorarsätzen. Dies liegt an den Preisspannen innerhalb der Honorartafeln. Es gibt somit einen Ermessensspielraum, der letztlich zu Abweichungen bei der Berechnung des Gesamthonorars führt.

Darüber hinaus ist die sogenannte Abrechnung nach Leistungsphasen zu berücksichtigen:

Leistungsphase Anteil Gesamthonorar
1. Grundlagenermittlung 2 %
2. Vorplanung 7 %
3. Entwurfsplanung 15 %
4. Genehmigungsplanung 3 %
5. Ausführungsplanung 25 %
6. Vorbereitung der Leistungsvergabe 10 %
7. Mitwirkung bei Vergabe 4 %
8. Objektüberwachung 32 %
9. Objektbetreuung 2 %

Wie und wann wird ein Architekt bezahlt?

Zunächst ist vollkommen klar, dass ein Architekt für alle erbrachten Leistungen im vollen Umfang zu bezahlen ist. Eine gute Kommunikation bildet hierbei eine wichtige Grundlage. Zu unterscheiden ist vor allem auch zwischen  einem unverbindlichen Vorgespräch, einer Kundenakquise und einer Phase der Durchführung. Werden Leistungen erbracht, sollte hier bereits eine schriftliche Vereinbarung vorliegen, aus der erkennbar wird welche konkreten Arbeiten in welchem Umfang erbracht werden sollen.

Das Honorar wird nicht im Vorfeld gezahlt. Über die erbrachten Leistungen wird eine Honorarschlussrechnung erstellt, die sich an der HOAI mit den darin integrierten 9 Leistungsphasen orientieren muss. Erst dann, wenn diese Schlussrechnung vorliegt, wird auch das Honorar fällig. An eine solche Honorarschlussrechnung sind formale Mindestanforderungen geknüpft. Werden diese nicht eingehalten ist eine Beanstandung möglich. Das zu entrichtende Honorar wird dann erst nach einer entsprechenden Korrektur fällig.

Was kostet ein Architekt pro Stunde?

Wie bereits ausführlich beschrieben werden die Architekt Kosten mittels HOAI berechnet. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit das Honorar mittels Stundensatz zu berechnen. Mit jedem freiberuflich tätigen Architekten kann man somit die Honorarhöhe selbst festlegen. Ein normaler Stundensatz bewegt sich hier üblicherweise zwischen 70 und 130 €.

Es gibt dennoch Grenzen in Bezug auf die freie Verhandlung bezüglich der Höhe des Honorars. Es darf sich kein Honorar ergeben, welches sich unterhalb der vorgegeben Preisspannen der HOAI bewegt.

Auch bei einer Abrechnung der Architekt Kosten auf Stundenbasis sollte eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Ein solches Abrechnungsmodell ist vor allem dann sinnvoll, wenn der gesamte Planungsaufwand noch nicht zu überblicken ist.

Mit diesem Architektenhonorar müssen Sie bei einem EFH rechnen

Mit welchen Architekt Kosten muss man nun letztlich im Bereich der Errichtung von Einfamilienhäusern rechnen? Natürlich lässt sich hier kein fester Wert definieren, der für jedes Einfamilienhaus verbindlich ist. Im Schnitt fallen etwa 12 bis 15 % der Baukosten für den Architekten an. Folgende Punkte beeinflussen letztlich das Gesamthonorar des Architekten:

  • Art der Honorarvereinbarung
  • Umfang der Leistungen
  • anrechenbare Baukosten
  • Komplexität der Aufgabe

Bei der Art der Honorarvereinbarung kann es wie bereits angedeutet zu Unterschieden und somit zu Abweichungen bei der zu zahlenden Honorarhöhe kommen. Entscheidet man sich für eine Abrechnung, die allein auf der HOAI basiert kommen vor allem die in den Preistafeln definierten Preisspannen zur Anwendung. Hier werden alle Arbeiten einem ganz bestimmten Bereich zugesprochenen. Bezüglich der Grundleistungen ist die Berechnungsmethode besonders einfach. Bei besonderen Leistungen ist die  Zuordnung mitunter schwieriger. Die Abrechnung nach Stundensatz ist ebenfalls ein gängiges Modell. Hier ist jedoch wie bereit erläutert darauf zu achten, dass sich das Honorar nicht unterhalb der festgelegten Preisspannen der HOAI bewegen darf.

Beim Umfang der Leistungen geht es insbesondere um die sogenannten Leistungsphasen. Insgesamt sind hier 9 Bereiche festgelegt. Bei einem Einfamilienhaus müssen jedoch nicht alle 9 Phasen zum Einsatz kommen, was sich somit auch auf die Höhe des zu entrichtenden Honorars auswirkt.

Bei den anrechenbaren Baukosten geht es um alle Kosten, die für den Bau des Einfamilienhauses aufgewendet werden müssen. Hier fallen in der Regel deutlich weniger Kosten an, als bei einem großen Bürogebäude.

Auch mit Blick auf die Komplexität der Aufgabe ist bei einem Einfamilienhaus in der Regel mit weniger Kosten zu rechnen als bei großen Wohngebäuden oder einem Bürohaus. Letztlich kommen hier alle Fakten zusammen. Müssen nicht alle Leistungsphasen Anwendung finden und hält sich darüber hinaus der Planungsaufwand und der Einsatz von Materialien in Grenzen, ist am Ende der Kostenpunkt geringer.

Ganz gleich, wie hoch am Ende die Architekten Kosten ausfallen, hier zu sparen ist in aller Regel nur wenig sinnvoll. Gerade in heutiger Zeit ist der Hausbau an sehr viele Kriterien und Bedingungen geknüpft. Nur ein kompetenter Architekt kann hier zumeist die korrekten Schritte einleiten. Vor allem im energetischen Bereich sind viele Dinge in die Planungen einzubeziehen. Ein späteres Nachrüsten birgt hohe Kosten.

Falls sie mehr über Bauthemen lesen möchten oder nach einem direkt Ansprechpartner suchen, dann sollten Sie einen Blick auf meine Homepage werfen. Hier finden Sie viele weitere interessante Informationen und meine Kontaktdaten. Viel Spaß beim lesen! 

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