DIN 276 Kostengruppen – Ein Überblick

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Bereits zu Beginn eines Bauprozesses soll ein möglichst klares Bild darüber herrschen, welche Kosten einem Bauherrn oder Auftraggeber entstehen. Dies dient nicht nur einer fachgerechten Planung, sondern auch einer sinnvollen Kalkulation. Ohne eine strukturierte Kostenermittlung kann die Wirtschaftlichkeit eines Bauprojekts nicht ermittelt werden. Schriftliche Vereinbarungen und Verträge sorgen hier für zusätzliche Sicherheit. Die DIN 276 wurde erstmals im August 1934 veröffentlicht. Was die DIN 276 genau regelt, welche Kostengruppen es gibt und was es dabei sonst zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Was ist die DIN 276 und was regelt sie?

 Mithilfe der DIN 276 können die Kosten für ein geplantes Bauprojekt strukturiert ermittelt werden. Die Ermittlung erfolgt hierbei vor allem unter Anwendung 9 verschiedener Kostengruppen und Stufen der Kostenermittlung. Je umfangreicher ein Bauprojekt ist, desto mehr Kostengruppen müssen angewendet werden. Die einzelnen Kostengruppen dienen hierbei vor allem auch der korrekten Zuordnung bestimmter Baumaßnahmen. Grundsätzlich werden alle Kosten die insbesondere auf die Herstellung, die Lieferung , den Umbau und die Modernisierung Bezug nehmen betrachtet.

Die DIN 276 nimmt zudem Bezug auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Bauleistungen dürfen nicht willkürlich berechnet werden. Somit dienen die DIN 276 Kostengruppen der konkreten Abrechnung aller Einzelleistungen, die ein Bauprojekt betreffen. Die konkreten Preisangaben werden hier mittels Honorarordnung für Architekten (HOAI) und Ingenieure ermittelt. Hier kommen Preisspannen zum Tragen, die dem ausführenden Architekten bzw. Ingenieur einen gewissen Ermessensspielraum bezüglich der Gesamthonorarhöhe erlauben.

 Wie viele und welche DIN 276 Kostengruppen gibt es?

Insgesamt werden im Bereich der DIN 276 Kostengruppen 8 Bereiche unterschieden:

100 –  Kostengruppe Grundstück:

In diesem Bereich geht es vor allem um die Kosten des Grundstücks als Bestandteil der Baukosten im Hinblick auf die im Grundbuch und im Liegenschaftskataster ausgewiesenen Flächen. Auch die mit dem Erwerb eines Grundstücks verbundenen Nebenkosten werden hier berücksichtigt.

200 –  Kostengruppe Vorbereitende Maßnahmen:

 Vorbereitende Maßnahmen beziehen sich vornehmlich auf  alle Investitionen und vorhergehenden Maßnahmen, um das Bauprojekt durchführen zu können. Hierunter fällt vor allem auch das Herrichten des Grundstücks mit allen Maßnahmen der Sicherung und eventuellen Beseitigungen von Altlasten.

300 –  Kostengruppe Bauwerk – Baukonstruktionen:

Hier geht es insbesondere um die Kosten der notwendigen Bauleistungen und der dazu gehörenden Lieferungen. Ferner fallen auch Maßnahmen der Baukonstruktion in diese Kostengruppe, die sich auf die Errichtung von Außenwänden und die

Baugrube beziehen können. Ebenso fallen Innenwände, Dächer und Decken in diesen Bereich.

400 –  Bauwerk – Technische Anlagen:

 Hier geht es um sämtliche Anlagenteile und alle technischen Anlagen, die fest  in das Bauwerk eingebaut sind. Auch an das Bauwerk angeschlossene oder angebundene Teile finden Berücksichtigung.

500 –  Außenanlagen und Freiflächen (zuvor: Außenanlagen):

 Die Kostengruppe 500 ist besonders detailliert, denn hier geht es nicht um die Kosten der Lieferung von sämtlichen Materialien die für die Errichtung der Außenanlagen und Freiflächen notwendig sind, sondern auch um die Kosten für sämtliche Baumaßnahmen, die in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung sein können. Sicherungsmaßnahmen, Erdbaumaßnahmen und auch die Errichtung von Einbauten (zum Beispiel Sportanlagen oder Tiergehegen) sind hier zu erwähnen.

 600 –  Kostengruppe Ausstattung und Kunstwerke:

 Möbel und Textilien, sowie auch sämtliche Geräte, die sich auf den Haushalt und das Grundstück beziehen können, sind in der Kostengruppe 600 der DIN 276 als Teile der allgemeinen Ausstattung zu nennen. Die sonstige Ausstattung bezieht sich vor allem auf notwendige Schilder uns Wegweiser. Im Bereich der künstlerischen Ausstattung geht es insbesondere um gestalterische Aspekte, die sich auf das Bauwerk und die Freiflächen eines Grundstücks beziehen.

700 –  Kostengruppe Baunebenkosten:

 In dieser Kostengruppe geht es vor allem um sämtliche Investitionskosten, dies sich auf das jeweilige Bauprojekt beziehen. Die Objekt- und Fachplanung, sowie die sonstigen Baunebenkosten sind hier besonders hervorzuheben. Zudem spielt hier auch die Vorbereitung der Objektplanung eine wichtige Rolle.

800 –  Kostengruppe Finanzierung:

 Alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Finanzierung eines Bauprojekts stehen, werden hier zusammengefasst. Dies betrifft ganz konkret alle Kosten die bis zur endgültigen Nutzung anfallen. In diesen Bereich fallen unter anderem auch Bürgschaften, Finanzierungsnebenkosten, Fremdkapital- und Eigenkapitalzinsen.

Wie helfen die Kostengruppen bei der Kostenermittlung?

 Einmalig in jedem Bauprojekt sind folgende Stufen der Kostenermittlung durchzuführen:

Kostenrahmen:

Hier geht es ganz besonders um die quantitative Bedarfsplanung. Wie steht es um die Wirtschaftlichkeit eines Bauprojekts und wie kann dieses finanziert werden? Diese wichtigen Fragen werden im Bereich des Kostenrahmens gestellt.

Kostenschätzung:

Die Kosten sollen hier anhand der Vorplanung eines Bauprojekts ermittelt werden. Somit kann entscheiden werden, inwiefern ein bestimmtes Projekt fortgeführt werden kann. Vor allem zeichnerische Darstellungen der Planungsunterlagen dienen hier einer genaueren Einschätzung.

Kostenberechnung:

 Die sogenannte Kostenberechnung als Teil der DIN 276 Kostengruppen bildet die Grundlage für wesentliche Entscheidungen der Entwurfsplanung. Um hier zielführende Entscheidungen vornehmen zu können, sind vor allem Mengenberechnungen der Kostengruppen, Pläne und Entwurfszeichnungen von großer Bedeutung.

Kostenfeststellung:

 Mittels Kostenfeststellung können erbrachte Leistungen zweifelsfrei nachgewiesen werden. Geprüfte Abrechnungen, Planungsunterlagen und Abrechnungszeichnungen sind hier besonders geeignete Dokumente für einen Nachweis.

In mehreren Schritten oder mehrfach wiederholt kommen folgende Stufen der Kostenermittlung zur Anwendung:

Kostenvoranschlag:

Ein Kostenvoranschlag ist für den Auftraggeber bzw. den Kunden von besonders hoher Relevanz. Dieser kann sich mittels eines solchen Dokumentes ein genaues Bild bezüglich der anfallenden Kosten machen. Ein Kostenvoranschlag hat im Bereich der DIN 276 Kostengruppen rechtsverbindlichen Charakter.

Kostenanschlag:

Durch die Anwendung eines Kostenanschlags soll über die Ausführungsplanung und somit über die Vergabe entschieden werden. Hierbei werden endgültige Planungsunterlagen, wie zum Beispiel Ausführungszeichnungen in die Betrachtung mit einbezogen. Auch technische Berechnungen, die sich auf den Wärmeschutz oder die Standsicherheit beziehen, können sind von großer Relevanz.

Was gilt es bei der DIN 276 zu beachten?

Zur Verwendung der DIN 276 gilt es es einige Dinge zu beachten. Prinzipiell sind die Ausführungen innerhalb der DIN 276 Kostengruppen als Regelwerk zu verstehen. Dies soll für Rechtssicherheit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern im Bereich des Bauwesens sorgen. Bauleistungen müssen klar definiert und einer bestimmten Kostengruppe zugeordnet werden. Somit ergeben sich auch klare Bezugsgrößen für die Berechnung der anfallenden Kosten. Kostengruppen und Stufen der Kostenplanung können innerhalb der DIN 276 in regelmäßigen Abständen geändert oder angepasst werden.

Folgende Normen sind bei der Anwendung der DIN 276 zusätzlich zu beachten:

  • DIN 277-1: bezieht sich auf Grünflächen und Rauminhalte im Bauwesen
  • Teil 1 Hochbau, sowie die DIN 18960 Nutzungskosten im Hochbau.

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