Bauvoranfrage – Alles was Sie über Kosten, Muster, Formulare und Dauer wissen müssen

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Mittels Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob ein Grundstück nach eigenen Vorstellungen bebaut werden kann oder nicht. Die Kosten für eine solche Anfrage hängen vor allem vom Umfang der Anfrage ab. Eine formlose Anfrage für ein Einfamilienhaus kostet etwa 50 bis ungefähr 200 €. Wünscht man einen umfassenden Bauvorbescheid für ein großes Bauvorhaben, sollte man mit mehreren tausend Euro Kosten rechnen.

Was ist eine Bauvoranfrage?

Eine Bauvoranfrage soll prüfen, ob ein gewünschtes Bauvorhaben realisierbar ist. Es gibt hier Bauvorlagen Muster, die man für eine solche Anfrage verwenden kann. Es macht mitunter einen Unterschied, in welchem Bundesland man diese Anfrage stellt. So gibt es unter anderem eine Bauvoranfrage Sachsen, Bauvoranfrage NRW oder Bauvoranfrage Hessen. Unterschiedliche Regelungen sind hier auf Unterschiede im jeweiligen Baurecht des jeweiligen Bundeslandes zurückzuführen.

Was kostet eine Bauvoranfrage?

Die Kosten hängen stets vom Umfang der jeweiligen Anfrage ab. Der Unterschied Bauvoranfrage Bauvorbescheid sollte hierbei unbedingt berücksichtigt werden. Eine einfache Bauvoranfrage kostet selten mehr als einen niedrigen dreistelligen Bereich. Mitunter ist hier mit 50  € alles erledigt. Bei einem umfassenden Bauvorbescheid fallen Kosten bis zu 5000 € an. Hier geht es in der Regel um große, wichtige Bauprojekte.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage?

Auch hier kann es wieder zu leichten Unterschieden zwischen den Bundesländern kommen. Die spezifische Dauer wird hier zumeist in den jeweiligen Landesverordnungen geregelt. Man sollte jedoch eine Bearbeitungsdauer von bis zu 3 Monaten in jedem Fall einkalkulieren.

Welche Unterlagen werden für eine Bauvoranfrage benötigt?

Damit die Bauvoranfrage auch gelingt, werden eine Reihe wichtiger Unterlagen benötigt. Hier ist vor allem das nötige Formular zu nennen, welches sich wie bereits eingangs erwähnt zwischen den Bundesländern im Inhalt und mit Blick auf die konkreten Regelungen durchaus unterscheiden kann. Weiterhin werden benötigt:

  • Bauzeichnungen,
  • ein Auszug aus der Flurkarte
  • eine Bau- und Nutzbeschreibung
  • sowie Pläne für die Entwässerung und Wasserversorgung

Wer stellt eine Bauvoranfrage?

Grundsätzlich sind der Bauherr und die zuständige Baubehörde an dieser Anfrage beteiligt. Bevor die Bauvoranfrage gestellt wird, sollten sich Bauherr und Baubehörde über eventuelle Besonderheiten genau abstimmen.

Gib es Bauvoranfragen Muster bzw. Formulare?

Wer eine solche Anfrage stellen möchte, kann in jedem Fall auf Muster und Formulare im Internet zurückgreifen und sich somit eine Menge Arbeit ersparen und vor allem auch eventuelle Fehler vermeiden. Die Behörden stellen das Formular als Download zur freien Verfügung. Neben dem eigentlichen Formular für den Antrag stehen in der Regel auch alle Formulare für Berechnungen oder ähnliches bereit.

Was gilt es bei der Bauvoranfrage in Bayern zu beachten?

Grundsätzlich ist der Antrag hier wesentlich umfangreicher, da deutlich mehr Formulare eingereicht werden müssen. Dies muss jedoch nicht in jedem Fall so sein. Die zuständigen Behörden haben hier gewisse Spielräume und können selbst entscheiden, welche zusätzlichen Unterlagen und Formulare eingereicht werden müssen. Grundsätzlich muss der Antrag in dreifacher Ausführung eingereicht werden. Hier ist immer die Gemeinde zuständig, auf der sich das Baugrundstück befindet. Eine digitale Einreichung des Antrags ist in vielen Landkreisen nicht erwünscht. Zwar werden für gewöhnlich alle Formulare online zur Verfügung gestellt, allerdings müssen diese ausgedruckt und an die zuständige Behörde geschickt werden. Dies ist zumeist leider oft ein Aufwand, der sich nicht vermeiden lässt.

Wie geht es nach der Bauvoranfrage weiter?

Es kann durchaus 3 Monate dauern bis ein Bescheid der zuständigen Behörde vorliegt. Doch wie es geht es nun weiter? Zunächst muss man sich darüber bewusst sein, dass ein solcher Bescheid nicht unbegrenzt gültig ist. Etwa 3 Jahre sind hier in den meisten Bundesländern als Geltungsdauer vorgesehen. Auf Antrag lässt sich dies auch noch einmal um einige Zeit verlängern.

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